GEMA – Info’s für Kunden und DJ’s

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Gema-Gebühren fallen für öffenliche Veranstaltungen an

Die Frage ob bei einer Veranstaltung GEMA-Gebühren zu zahlen sind und von wem ist vielen nicht klar. Die Abkürzung „GEMA“ steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ und ihre Aufgabe ist es dafür zu sorgen, dass die Texter und Komponisten eines Musikstückes für die Nutzung ihres Werkes entlohnt werden. Wenn jemand öffentlich Musik abspielen bzw. nutzen möchte muss er der GEMA Geld bezahlen, damit die Urheber der Musik auch etwas davon haben – ähnlich wie bei einem Patent. Gerade in den letzten Jahren stand die GEMA häufig im Zentrum von Kritik: die Gebühren seien zu hoch, die Verteilung der Erlöse zu undurchsichtig und zu Lasten der großen Masse (und zu gunsten eines inneren Kreises ohnehin schon gut betuchter Urheber) und die GEMA keiner wirklichen Kontrolle unterworfen.

Hochzeiten sind in der Regel nicht öffentlich

Wir wollen uns nicht dieser abendfüllenden Diskussion widmen sondern betrachten, was konkret es für Sie mit der GEMA auf sich hat. Für Sie als Kunden stellt sich in erster Linie die Frage, ob Ihr Event öffentlich ist oder nicht. Dies wird von der GEMA wie folgt definiert: “Jede Nutzung ist öffentlich, bei der wenigstens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind, Musik hören. Betriebsfeste sowie Vereinsfeiern sind deshalb in der Regel öffentlich, die private Party oder auch die Geburtstagsfeier dagegen nicht.” (Zitat GEMA Website). Eine per Definition öffentliche Veranstaltung muss also vom Veranstalter bei der GEMA gemeldet und die damit verbundenen GEMA Gebühren an diese abgeführt werden. Eine private Veranstaltung muss nicht gemeldet werden. Eine Hochzeit (so sollte man meinen) ist eine private Veranstaltung. Dies verhält sich allerdings nur so, wenn nachgewiesen werden kann, dass alle Gäste eine persönliche Beziehung zum Brautpaar haben, die Gästeliste also auf Verwandte und Freunde eingeschränkt ist. Schon ein einziger Partygast ohne enge persönliche Beziehung zum Brautpaar begründet die GEMA-Pflicht.

Seit einiger Zeit werden auch DJs zur Kasse gebeten…

Bislang zahlte der Club-Betreiber/Veranstalter einen 30%-tigen Aufschlag auf die GEMA Gebühr, wenn gebrannte CD’s bzw. kopierte Musikdateien abgespielt wurden. Diese Gebühren für das Kopieren von Musikwerken zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe werden nun auf die DJs abgewälzt. Legt der DJ Originaltonträger oder -dateien auf, fallen keine weiteren Lizenzgebühren an. Werden allerdings Kopien gespielt – und die GEMA definiert das, wie uns telefonisch wurde, so, dass bereits das Verschieben einer Musikdatei von einem Computer auf einen anderen (Verschieben, nicht Kopie) einen Kopie-Vorgang darstellt – muss der DJ zukünftig in die Tasche greifen. Dies gilt nicht, wenn der DJ seine Musikdateien direkt bei z.B. itunes kauft und auf seinen Laptop runterlädt. Wie die GEMA nun kontrollieren will, ob ein Song kopiert oder direkt auf den Rechner geladen wurde bleibt offen – am Telefon wurde uns mitgeteilt, dass man sich hier auf die Auskunft des DJ’s verlassen müßte.

Weitere Info’s:

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gema-tarif-dj-oeffentliche-wiedergabe-vervielfaeltigung-verwertungsgesellschaft-laptopzuschlag/

http://www.anwalt.de/rechtstipps/gema-pflicht_001531.html