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Gema-Gebühren fallen für öffenliche Veranstaltungen an

Die Frage ob bei einer Veranstaltung GEMA-Gebühren zu zahlen sind und von wem ist vielen nicht klar. Die Abkürzung „GEMA“ steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ und ihre Aufgabe ist es dafür zu sorgen, dass die Texter und Komponisten eines Musikstückes für die Nutzung ihres Werkes entlohnt werden. Wenn jemand öffentlich Musik abspielen bzw. nutzen möchte muss er der GEMA Geld bezahlen, damit die Urheber der Musik auch etwas davon haben – ähnlich wie bei einem Patent. Gerade in den letzten Jahren stand die GEMA häufig im Zentrum von Kritik: die Gebühren seien zu hoch, die Verteilung der Erlöse zu undurchsichtig und zu Lasten der großen Masse (und zu gunsten eines inneren Kreises ohnehin schon gut betuchter Urheber) und die GEMA keiner wirklichen Kontrolle unterworfen. Weiterlesen