Hochzeiten und Feste feiern im Rahmen der aktuellen Corona-Regeln

Das Coronavirus macht es Brautpaaren und Hochzeits DJs gleichermaßen schwer.

Lange Zeit war das Feiern garnicht möglich, jetzt tut sich etwas: Hochzeiten und andere private Feiern sind in kleinem Rahmen wieder möglich. Aber was genau ist erlaubt? Dazu fragen wir das Hessische Ministerium für Soziales und Integration. Dabei konzentrieren wir uns auf Feiern außerhalb der eigenen Wohnung/außerhalb des eigenen Gartens. Diese unterliegen  den Voraussetzungen für Zusammenkünfte und Veranstaltungen nach §1 (2b) CoKoBeV. D.h. sie sind in Stufe 1 grundsätzlich nur im Freien möglich. In Frankfurt ist aktuell (15.6.) Stufe zwei und damit sind auswärtige Feierlichkeiten auch in Innenräumen, z.B. im Festsaal eines Bürgerhauses, möglich. In beiden Fällen sind die Veranstaltungsregeln wie folgt einzuhalten:

Teilnehmerbeschränkung, Negativnachweis, Kontaktdatenerfassung, Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht; die Maske kann (analog der Gastronomieregelung) nur an festen Sitzplätzen am Tisch abgenommen werden. Die Anzahl der in Präsenz Teilnehmenden ist so gering wie möglich zu halten und hat sich zur Einhaltung der Hygieneregeln und des Mindestabstands unter anderem an Art und Größe des Veranstaltungsortes zu orientieren.

Diese strengen Regeln gelten nicht, wenn sich in Stufe 1 nur zwei Haustände plus vollständig Geimpfte und Genesene, bzw. in Stufe 2 zwei Haushalte oder 10 Personen plus Geimpfte/Genesene sowie U15-Kinder gemeinsam im öffentlichen Raum treffen.

Wenn eine Feierlichkeit in einem Restaurant stattfindet, gelten die Regeln für die Gastronomie.

Für Zusammenkünfte in der eigenen Wohnung oder im eigenen Garten empfiehlt das Ministerium grundsätzlich, sich in Stufe 1 auf den eigenen und einen weiteren Haushalt plus vollständig Geimpfte und Genesene, in Stufe 2 auf zwei Haushalte oder 10 Personen plus Geimpfte/Genesene sowie U15-Kinder zu beschränken. Als vollständig Geimpfte gelten Personen, deren 2. Impfung bereits erfolgt ist und diese 14 Tage zurückliegt.

Bei größeren Zusammenkünften und Feiern in der eigenen Wohnung bzw. im eigenen Garten, die über ein spontanes Treffen im kleinen Rahmen hinausgehen, empfiehlt das Ministerium dringend, ebenfalls die oben genannten Veranstaltungsregeln einzuhalten: Beschränkte Teilnehmerzahlen, Negativnachweise, Kontaktdatenerfassung, Abstands- und Hygieneregeln und Maske. Die Zahl der Teilnehmenden ist auch hier entsprechend der genutzten Fläche zu beschränken.

Auch im privaten Bereich gilt: Draußen ist ungefährlicher als drinnen, tagesaktuelle Tests können zusätzliche Sicherheit verschaffen. Sie sollten nur dann feiern, wenn alle geimpft oder tagesaktuell negativ getestet sind. Achtung! Wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist, kann eine Veranstaltung aufgelöst werden.

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